Vollversammlung thematisiert Betroffenheit von deutschen und Schweizer Mitgliedern
Am Mittwoch, 11. September, fand in Stadel die vierte Vollversammlung der 3. Etappe des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager der Regionalkonferenz Nördlich Lägern statt. Die anwesenden 81 Teilnehmenden genehmigten Jahresbericht und Jahresrechnung, setzten sich mit dem unterschiedlichen Verständnis von regionaler Partizipation auseinander und nahmen Informationen der Nagra und der Fachgruppe Oberflächeninfrastruktur zur Kenntnis.
Da die Regionalkonferenz mit der Etappe 3 rechtlich in einen Verein überführt wurde, war es erstmal nötig, über Jahresbericht und Jahresrechnung 2018 abzustimmen. Beide wurden ohne Gegenstimmen angenommen.
Mit der Neuzusammensetzung der Regionalkonferenz in Etappe 3 zeigte sich immer wieder, dass deutsche und Schweizer Teilnehmende unterschiedliche Auffassungen der regionalen Partizipation und ihrer Rolle haben und sich deshalb Missverständnisse in der gemeinsamen Arbeit aufgebaut haben. Aus diesem Grund wurde das BFE eingeladen, nochmals die Möglichkeiten und Grenzen regionaler Partizipation darzulegen, die der Präsident Hanspeter Lienhart folgendermassen zusammenfasste: Die Regionalkonferenz kann die Bedürfnisse der Region einbringen, Einfluss nehmen bei den Oberflächeninfrastrukturanlagen und bei der Erarbeitung der regionalen Entwicklung, im Fall, dass Nördlich Lägern als Standort gewählt wird. Nicht möglich ist die Mitsprache bei der Grundsatzfrage Tiefenlager in der Region ja oder nein. Diese Entscheide sind Bundesrat und Parlament vorbehalten.
Die Missverständnisse zwischen Mitgliedern sind jedoch nicht hauptsächlich auf der sachlichen Ebene begründet. Dies zeigten die Voten von zwei deutschen Mitgliedern der Regionalkonferenz. In ihrer Wahrnehmung würden die deutschen Vertreter zuweilen als Verhinderer der Partizipation wahrgenommen, dies rühre auch daher, dass sie als Gemeinderätinnen und Bürgermeister die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger einzubringen haben. Manchmal würde ihnen von der Schweizer Seite auch die Betroffenheit abgesprochen oder die Legitimität, in einem Schweizer Verfahren mitzureden, obwohl dies im Sachplan geologische Tiefenlager von Anfang an vorgesehen ist. Der Austausch verschiedener Ansichten und Befindlichkeiten wurde von den Mitgliedern der Regionalkonferenz positiv aufgenommen und soll in einer nächsten Vollversammlung vertieft werden.
Vor einem Jahr erteilte die Fachgruppe Sicherheit der Nagra den Auftrag abzuklären, ob eine Oberflächenanlage auch unterirdisch gebaut werden kann. Lukas Oesch, Nagra, präsentierte das Resultat der Abklärungen. Eine Anlage untertage sei prinzipiell möglich, obwohl es für den Betrieb Erschwernisse mit sich brächte. Dagegen spräche jedoch die schlechte Geologie des Ämperg, in den die Anlage gebaut werden müsste. Die Bauzeit würde ca. 15 Jahren dauern. Aus diesem Grund rät die Nagra von dieser Variante ab. Die Fachgruppen Sicherheit und Oberflächeninfrastruktur werden nun den Vorschlag zuhanden der Regionalkonferenz eingehend prüfen.
Als letztes Thema präsentierte Marcel Baldinger, Präsident der Fachgruppe Oberflächeninfrastruktur, einen Zwischenbericht nach neun Arbeitssitzungen. Die vorläufige Stellungnahme zu den durch die Nagra vorgeschlagenen Oberflächenanlagen ist spätestens im Frühjahr 2020 zu erwarten.
Die nächste Vollversammlung der Regionalkonferenz Nördlich Lägern findet am Samstag, 23. November 2019 statt.