Prozess
Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet. Darin sind das Verfahren und die Kriterien festgelegt, nach denen die Standortauswahl durchgeführt wird. Am Schluss des Verfahrens bestimmt der Bundesrat je einen Standort für mittel- und schwachradioaktive und einen für hochradioaktive Abfälle. Das Schweizer Volk kann darüber abstimmen, falls das Referendum ergriffen würde.
Die Regionale Partizipation umfasst drei Etappen.
In Etappe 1 hat die Nagra geologisch geeignete Standortgebiete vorgeschlagen. Unter Federführung des BFE wurden in allen Standortregionen Partizipationsverfahren für die betroffenen Gemeinden vorbereitet.
In Etappe 2 (Herbst 2011 bis Herbst 2018) beurteilte die Regionalkonferenz Nördlich Lägern die Auswirkungen und die Bedeutung eines Lagers für die Region bezüglich Sicherheit, Gesellschaft, Umwelt, Wirtschaft sowie regionale Entwicklungsmöglichkeiten und erstellte darüber einen Schlussbericht.
In Etappe 3 (ab 1. Dezember 2018) schlägt die Standortregion Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie vor und erarbeiten die Grundlagen für allfällige Kompensationsmassnahmen.
Schätzungsweise 2030 wird der Bundesrat über die Rahmenbewilligung entscheiden, was wiederum vom Parlament genehmigt werden muss. Der Parlamentsbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.