Akteure

 

Das BFE (Bundesamt für Energie) ist im Auftrag des Bundesrates verantwortlich für den gesamten Prozess der regionalen Partizipation und dessen Betreuung und Finanzierung.

Die Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) hat keine Entscheidungskompetenz. Die Nagra schlägt dereinst basierend auf den durchgeführten Untersuchungen der Geologie und der Sicherheit dem Bundesrat mindestens je zwei Standorte in der Schweiz für hochradiaktive und schwach- und mittelaktive Abfälle vor. Zudem erarbeitet die Nagra Vorschläge zur Anordnung und Ausgestaltung der notwendigen Oberflächeninfrastruktur und ordnet die untertägigen Teile des Lagers an.

Standortkantone. Die Standortkantone Aargau, Schaffhausen und Zürich sind zusammen mit den Vertretern der deutschen Landkreise, dem BFE und dem Prozessbegleiter im Begleitteam vertreten und stehen der Regionalkonferenz und der Leitungsgruppe beratend zur Verfügung.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ist die Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der schweizerischen Kernanlagen.