Nagra hat für die Rückholung radioaktiver Abfälle ein detailliertes Konzept eingereicht
Stadel, 29.6.2023. Am Mittwochabend, 28. Juni, fand in der Stadthalle Bülach die sechzehnte Vollversammlung der 3. Etappe des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager der Regionalkonferenz Nördlich Lägern statt. Es nahmen rund 80 Mitglieder teil. Hauptthema war die Rückholbarkeit der dereinst eingelagerten radioaktiven Abfälle, wie es vom Gesetz vorgesehen ist.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass vor dem endgültigen Verschluss des Endlagers, also nach einer mindestens 50 Jahre dauernden Beobachtungsphase, die eingelagerten Abfälle im Tiefenlager zurück an die Oberfläche geholt werden können. Dies aus der Überlegung, dass künftige Generationen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollen. Dies entspricht auch einem heutigen Verständnis eines Lagerkonzeptes, bei dem Sicherheit über allem steht, wie Dr. Anne Eckhardt, ehemaliges Mitglied der Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle, erklärte.
Da die Nagra mit dem Rahmenbewilligungsgesuch für ein Tiefenlager verpflichtet ist, ein Konzept zur Rückholbarkeit zu erarbeiten, hat sie dies bereits jetzt getan und dem ENSI eingereicht.
Maurus Alig, Nagra, erläuterte der Vollversammlung die Eckpfeiler: Die Rückholung wird bereits bei der Einlagerung mitgedacht, d.h., die geordnet abgelegten Behälter werden so platziert, dass man sie wieder an die Oberfläche bringen kann. Die Rückholung ist mit schon heute verfügbarer Technik machbar. Bevor anhand des Testlagers nicht bewiesen ist, dass die Rückholbarkeit machbar ist, dürfen keine Abfälle in das Tiefenlager verbracht werden.
In Gruppen erarbeiteten die Mitglieder der Vollversammlung einen Fragekatalog von fünfzig Fragen, der im Anschluss von den Experten beantwortet wurde.
Das Rückholungskonzept der Nagra ist hier zum Download bereit.