Die Regionalkonferenz favorisiert die Standortvariante Stadel Haberstal
Am Dienstag, 16. September, fand in Hohentengen die fünfte Vollversammlung der 3. Etappe des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager der Regionalkonferenz Nördlich Lägern statt. Die anwesenden 69 Teilnehmenden verabschiedeten eine vorläufige Stellungnahme zu den Vorschlägen der Nagra, wie die Oberflächenstruktur für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle ausgestaltet werden sollen. Dabei beurteilten sie die Variante Stadel Haberstal weniger negativ als den Standort Weiach Kieswerk.
Das erste Mal fand die Regionalkonferenz ennet des Rheins in Hohentengen statt. Oberbürgermeister Martin Benz meinte zur Begrüssung. «Ein schönes Zeichen, dass die sechs benachbarten deutschen Gemeinden zur Regionalkonferenz Nördlich Lägern gehören».
Der fünften Regionalkonferenz war eine intensive Arbeit der drei Fachgruppen «Oberflächeninfrastruktur», «Sicherheit» und «Regionale Entwicklung» vorausgegangen, die in über zwanzig Sitzungen die Vorschläge der Nagra zur Infrastruktur von Oberflächenanlagen beurteilt haben.
Am intensivsten setze sich die Fachgruppe «Oberflächeninfrastruktur» mit den Varianten der Nagra auseinander. Für die Bewertung hielt sie sich an das durch das Bundesamt für Energie BFE vorgegebene Instrument der Nutzwertanalyse, welche sie auf die Bedürfnisse von Nördlich Lägern anpasste. Im Urteil der Fachgruppe ist nach den von der Vollversammlung festgelegten Kriterien keine der geprüften Varianten für die Anordnung der Oberflächeninfrastruktur geeignet; jedoch wird durch die räumliche Konzentration der Oberflächeninfrastruktur der Standort Stadel Haberstal (NL-6) weniger negativ beurteilt als der Standort Weiach Kieswerk (NL-2), bei welchem die Anlagen räumlich weiter auseinanderliegen. Insbesondere da der direkte Zugang zum Tiefenlager in Haberstal geplant ist. Zudem wird der Lüftungsschacht «Bäumler» aus ortsbildlichen Gründen (NL-L1) besser beurteilt als der Lüftungsschacht «Schleumet», der aus Sicht der Fachgruppe Sicherheit favorisiert wird (NL-L2).
Die Vollversammlung stimmte der vorläufigen Stellungnahme, welche die Beurteilung aller drei Fachgruppen beinhaltet, mit 62 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
Grundwasserfrage muss geklärt werden
Die Regionalkonferenz empfiehlt, dass die Nagra sich bei ihren nächsten Arbeitsschritten auf der von ihr vorgeschlagenen Variante der Oberflächenanlageninfrastruktur abstützt. Die Empfehlung wird bis zur definitiven Stellungnahme Ende 2020 fortlaufend geprüft und dem aktuellsten Wissensstand angepasst. Insbesondere fordert die Regionalkonferenz in ihrer Stellungnahme, dass die zurzeit zwischen dem Ausschuss der Kantone und dem BFE strittig diskutierte Frage nach der Zulässigkeit einer Oberflächenanlage über Grundwasser rasch geklärt wird.
Die Nagra wird voraussichtlich 2022/2023 bekanntgeben, welche Standorte sie für das Rahmenbewilligungsgesuch an den Bundesrat weiterverfolgen wird.