Nördlich Lägern doch noch nicht zurückgestellt

Bülach, 9. September 2015. Anfang 2015 beantragte die Nagra bei den Bundesbehörden, die Standortregion Nördlich Lägern wegen ungünstigem Platzangebot in der bevorzugten Tiefe zurückzustellen. Heute wird bekannt, dass die von der Nagra eingereichten Unterlagen dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nicht ausreichen. Es fordert weitere Unterlagen von der Nagra. Dies betrifft direkt die Standortregion Nördlich Lägern. Sie ist über diesen Entscheid besorgt.

Aufgrund ihrer provisorischen Sicherheitsanalyse ist für die Nagra klar, dass die Standortregion Nördlich Lägern gegenüber den beiden Standorten Zürich Nordost und Jura Ost bedeutende Nachteile aufweist. Auch wenn die Nagra festhält, dass alle bisherigen Standorte den hohen Sicherheitsanforderungen entsprechen, soll gemäss ihrer Analyse unsere Standortregion wegen des zu knappen Platzangebotes in der bevorzugten Tiefenlage nicht weiter verfolgt werden. Zwar ist in grösserer Tiefe der Platz etwas grösser, dafür sei es aber bautechnisch schwierig, ein Tiefenlager zu bauen. Hanspeter Lienhart, Präsident der Regionalkonferenz Nördlich Lägern meint dazu: “Seit Februar glaubten wir, dass in unserer Region ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle wohl eher nicht gebaut wird.“
Die Frage, wie die Tiefenlager des Opalinustons die bautechnische Machbarkeit beeinflusst, ist bei der laufenden sicherheitstechnischen Beurteilung durch das ENSI sowie von weiteren Bundes- und Kantonsstellen für die Region Nördlich Lägern von erheblicher Bedeutung. Zu ihrer grossen Überraschung reichen jetzt anscheindend die eingereichten Unterlagen der Nagra für das ENSI nun doch nicht aus. Hanspeter Lienhart: „Das ENSI kann aufgrund der von der Nagra eingereichten Unterlagen keine Angaben machen, ob der Rückstellungsantrag der Nagra für unsere Region sicherheitstechnisch richtig ist oder nicht. Es ist also zurzeit wieder offen, ob und wie es in unserer Region mit dem Verfahren weitergeht.“ Gemäss Mitteilung der Bundesbehörden dürfte die Beurteilung der nachzureichenden Unterlagen 6 bis 12 Monate in Anspruch nehmen. „Im schlechtesten Fall werden wir also erst in einem Jahr wissen, ob wir nun zurückgestellt werden oder nicht. Wir klären jetzt mit dem Bundesamt für Energie ab, was das für den weiteren Prozessablauf der Regionalkonferenz bedeutet. Sicher aber sind viele Mitglieder der Regionalkonferenz über den Ensi-Entscheid enttäuscht.“