Nagra will Nördlich Lägern weiter zurückstellen – der Ausschuss der Kantone nicht

Rund 80 Mitglieder nahmen heute Vormittag an der 17. Vollversammlung der Regionalkonferenz Nördlich Lägern in Stadel teil. Themen waren der Zusatzbericht der Nagra, welcher vorschlägt, den Standort Lägern Nord zurückzustellen, die Haltung der Kantone zu diesem Vorschlag sowie der Ablauf der 3. Etappe des Sachplanverfahrens.

Anfang 2015 beantragte die Nagra bei den Bundesbehörden, die Standortregion Nördlich Lägern wegen ungünstigem Platzangebot in der bevorzugten Tiefe zurückzustellen. Dem Eidgenössischen Nuklearinspektorat (ENSI) reichten die eingereichten Unterlagen nicht und es forderte weitere Unterlagen. Die Nagra erfüllte diese Forderungen mit einem 700seitigen Bericht, der dem ENSI seit August 2016 vorliegt.

Zu Anfang der Vollversammlung fasste Piet Zuidema, Geschäftsleitungsmitglied der Nagra, den Zusatzbericht zusammen. Er legte überzeugend dar, weshalb die Nagra bei ihrer ursprünglichen Einschätzung bleibt. Die Nagra macht deutliche Nachteile aus, die eine grössere Tiefe bei einem Endlager mit sich bringt. Diese liegen vor allem bei den erhöhten Anforderungen an die Bautechnik. Die Nagra betont aber, dass grundsätzlich ein Endlager in Nördlich Lägern möglich sei, es aber andere Regionen gebe, die sich besser dafür eignen würden.

Zurzeit prüft das ENSI die Unterlagen der Nagra und hat in Aussicht gestellt, am 17. April 2017 eine Gesamtbeurteilung dazu zu veröffentlichen. Hanspeter Lienhart, Präsident der Regionalkonferenz meint dazu: „Ob wir dann tatsächlich wissen, ob Nördlich Lägern zurückgestellt wird, kann ich Ihnen heute leider nicht versprechen.“

In der anschliessenden Diskussion zwischen der Fachgruppe Sicherheit und den beiden Vertretern der Kantone wurde deutlich: Der Ausschuss der Kantone will, dass Nördlich Lägern im Auswahlverfahren bleibt. Begründet wird dies vor allem mit einer zurzeit nicht ausreichenden Datenlage. Thomas Frei, Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau, wollte aber protokolliert wissen, dass die Haltung der Kantone nicht politisch, sondern rein sachlichen begründet sei.

Der Bundesrat wird voraussichtlich 2018 über die Standortvorschläge der Nagra entscheiden und somit auch darüber, ob der Standort Nördlich Lägern in Etappe 3 kommt. Um in diesem Fall keine Verzögerungen im Sachplan in Kauf zu nehmen, werden die erdwissenschaftlichen Untersuchungen bereits jetzt in Angriff genommen. Dazu gehören die Messungen mit Vibrationsfahrzeugen im kommenden Winter sowie sieben bis acht Gesuche für Sondierbohrungen in 600 bis 1200 Metern Tiefe.

Als Vorbereitung auf die mögliche Etappe 3 informierte Stefan Kreis vom Bundesamt für Energie BFE über deren geplanten Ablauf. Er wird in fünf Unteretappen eingeteilt und ist auf elf Jahre angelegt. Am Ende, im Jahr 2029, steht die definitive Wahl des Standorts durch den Bundesrat und die Genehmigung durch das Parlament. Der Parlamentsbeschluss wiederum unterliegt dem fakultativen Referendum.

Die nächste Vollversammlung der Regionalkonferenz findet am 24. November 2016 statt.